Kranken-Transport
ZRF
Zweckverband für Rettungsdienstund Feuerwehralarmierung Saar Saarpfalz-Park 9
66450 Bexbach
Notruf Rettungsdienst | 112 |
Notruf Feuerwehr | 112 |
Notruf Polizei | 110 |
Krankentransport | 0681 19 222 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Giftnotruf | 06841 19240 |
Viele Menschen können nicht selbst zu einem Arzt fahren.
Zum Beispiel weil sie alt sind oder krank.
Für diese Menschen gibt es den Kranken-Transport.
Der Kranken-Transport bringt Sie zu einem Arzt und wieder zurück.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichert?
Dann können die Fahr-Kosten von der Kranken-Kasse bezahlt werden.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 5.Paragraf 60.
Aber erst muss ein Arzt zustimmen.
Für manche Fälle brauchen Sie zuerst die Zustimmung von der Kranken-Kasse.
Zum Beispiel für einen Kranken-Transport zu einer ambulanten Behandlung.
Nur mit einer Zustimmung werden die Fahr-Kosten dann bezahlt.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Zum Beispiel bei einer Chemo-Therapie oder bei einer Fahrt zur Dialyse.
Diese Fahrten bezahlt die Kranken-Kasse für Sie.
Auch für Schwer-Behinderte bezahlt die Kranken-Kasse die Fahr-Kosten.
Zum Beispiel für diese Behinderungen:
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
aG
Das heißt:
Außergewöhnlich Geh-Behindert.
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
Bl
Das heißt:
Blind.
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
H
Das heißt:
Hilflos.
Haben Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit diesen Zeichen?
Oder haben Sie Pflege-Stufe 2 oder 3?
Dann bezahlt die Kranken-Kasse Ihren Kranken-Transport.
Nur einen kleinen Teil müssen Sie selbst bezahlen.
Das sind 10 Prozent des Fahr-Preises.
Aber nie mehr als 10 Euro.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Wie bestelle ich einen Kranken-Transport?
Bitte fragen Sie beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.
Geben Sie dazu Ihre Post-Leit-Zahl in das Feld oben ein.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern.