Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, DGUV Vorschrift 1):
Ø Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
Ø Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
· in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
· in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
Ø in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
Ø in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Anmeldeverfahren
In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen.
Es bietet sich an, z. B. durch Verleihung einer Ernennungsurkunde auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.
Versicherte der BGN (Nahrungsmittel) sowie der BGW (Gesundheits- und Wohlfahrtspflege) benötigen andere Anmeldeformulare.
Lehrgang | Lehrgangsumfang | Lehrgangsbeschreibung |
---|---|---|
Rotkreuzkurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten | Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. |
Rotkreuzkurs EH am Kind | 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen | Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten |
Rotkreuzkurs Fortbildung | 9 Unterrichtseinheiten | Zeitgemäße Auffrischung und Vertiefung der bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer bereits absolvierten Erste-Hilfe-Ausbildung. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung |