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Erste-Hilfe im Umfeld der Corona-Pandemie

Rücknahme der "Handlungshilfe zur Betrieblichen Erste Hilfe.

Die Handlungshilfe zur Betrieblichen Ersten Hilfe – Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Pandemie für Unternehmen, Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen (Stand 17.10.2022) steht nicht mehr zur Verfügung.

Am 02.02.2023 tritt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig außer Kraft. Vor diesem Hintergrund zieht auch der Fachbereich Erste Hilfe seine Handlungshilfe (FBEH-100) zurück. Die coronabedingten Empfehlungen des Fachbereiches Erste Hilfe entfallen damit. Unternehmen können eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz erforderlich sind.

Was genau bedeutet dies:

Die Maskenpflicht sowie die bisher gültigen Abstandsregelungen entfallen bei Erste-Hilfe-Kursen.
Jedoch obliegt es jedem selbst, ob er weiterhin eine Maske tragen möchte oder nicht.

Weiterhin gilt:

  • Personen, bei denen die Gesundheitsbehörde Heimquarantäne oder andere Isolierungsmaßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen
  • Bei vorliegender akuter Erkrankung, Krankheitsgefühl oder Erkältungsanzeichen, ist die Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen
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